Der notarielle Ehevertrag

Braucht jeder einen Ehevertrag?

Eindeutig nein! Der Gesetzgeber versucht, für alle Lebensbereiche (z.B. Straßenverkehr, Baugenehmigung, Mietrecht) vernünftige Regelungen zur Verfügung zu stellen, die Streitigkeiten vermeiden oder entscheiden helfen sollen, sei es im großen gesamtgesellschaftlichen oder auch im kleinen privaten Bereich.

Im Eherecht ist ihm das auch weitgehend gelungen. Allerdings sind nicht alle Ehen gleich. Das gesetzliche Leitbild orientiert sich an einer immer noch typischen „Einverdienerehe“, bei der also ein Ehepartner das Geld verdient, während der andere den Haushalt führt, Kinder erzieht und allenfalls etwas dazu verdient. Hier passen auch die gesetzlichen Vorschriften am besten.

Wenn Ehegatten allerdings ihre Lebensplanung abweichend hiervon gestalten, besteht unter Umständen auch Korrekturbedarf durch einen Ehevertrag.

Der automatisch mit der Eheschließung geltende Güterstand heißt Zugewinngemeinschaft. Er kann durch Ehevertrag an die konkreten Verhältnisse angepasst werden.

Daneben gibt es die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung, die in den allermeisten Fällen nicht passen.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
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