Der notarielle Ehevertrag

Kosten beim Notar

Die Notarkosten für einen Ehevertrag hängen wie alle Notargebühren nicht vom Zeitaufwand, sondern vom betroffenen Geschäftswert ab. Dieser bemisst sich im wesentlichen nach dem Nettowert des vorhandenen Vermögens, also der Summe der Verkehrswerte z.B. der Immobilie, des Autos, von Kapitalanlagen etc., wobei vorhandene Schulden teilweise abgezogen werden können.

Für Einzelregelungen wie z.B. eine Modifizierung des Unterhalts, gibt es speziellere Vorschriften, die typischerweise zu einem geringeren Geschäftswert führen.

Die Gebühren für einen Ehevertrag entsprechen weitgehend denjenigen, die ich im Abschnitt Erbrecht für einen Erbvertrag dargestellt habe.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
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