Erbrecht

Kosten einer notariellen Erbregelung

Die Notarkosten für eine notarielle Erbregelung hängen wie alle Notargebühren nicht vom Zeitaufwand, sondern vom betroffenen Geschäftswert ab. Dieser bemisst sich bei einer umfassenden Erbeinsetzung nach dem Wert des vorhandenen Vermögens, also der Summe der Verkehrswerte z.B. der Immobilie, des Autos, von Kapitalanlagen etc., die zum Zeitpunkt der Beurkundung (nicht zum späteren Todeszeitpunkt) vorhanden sind. Schulden können maximal bis zur Hälfte des Verkehrswertes abgezogen werden.

Für Einzelregelungen, wie z.B. ein Vermächtnis nur über ein Auto, zählt nur dessen Wert.

Die Gebühren für ein Testament liegen bei durchschnittlichen Geschäftswerten etwa zwischen 100 € und 500 €. Bei Erbverträgen ist die Gebühr doppelt so hoch, weil hier typischerweise beiderseitige Regelungen getroffen werden. Ggf. kommt eine (geringere) Hinterlegungsgebühr beim Amtsgericht hinzu.

Die Kosten des Erbscheinsverfahrens sind übrigens in aller Regel erheblich höher als diejenigen, die für die Beurkundung einer notariellen Erbregelung anfallen, erst recht, wenn Ehegatten Vorsorge für beide Todesfälle treffen. Neben der gründlichen Beratung durch den Notar und neben der juristischen Genauigkeit der Ausarbeitung sprechen also auch die Kosten dafür, eine ordentliche Erbregelung rechtzeitig beim Notar aufsetzen und hinterlegen zu lassen.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
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