Der Immobilienkauf

Warum zum Notar?

In Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern hat sich für den Immobilienbereich eine besondere Form des Rechtsberaters herausgebildet: der Notar. Was dem Anwalt streng verboten ist, bildet gerade die Besonderheit des Notars: Notare beraten beide Seiten gleichzeitig und sind deshalb wie Richter zur strengsten Neutralität verpflichtet. Deshalb dürfen Notare auch nicht das Vertrauen in ihre Unparteilichkeit gefährden, indem sie z.B. einer Seite durch Gebührenvereinbarung Freundschaftspreise machen.

Notare helfen beiden Seiten bei der Verhandlung des Vertrages, schützen sie wechselseitig vor den Gefahren, informieren sie über ihre Rechte und Pflichten und formulieren den Vertragstext in der juristischen Fachsprache aus. Spätere Unstimmigkeiten werden so vermieden. Falls es doch einmal zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen sollte, kann der Fall anhand des vom Experten formulierten Textes entschieden werden.

Bei der so genannten Beurkundung lesen Notare den Vertrag abschließend vor und erläutern ihn dabei im Einzelnen, vor allem an den Stellen, wo die wissenschaftliche Fachsprache nicht immer allgemeinverständlich sein kann.

In der Form der untrennbar gesiegelten, öffentlichen Urkunde bleibt das Original dauerhaft in der notariellen Verwahrung, auch bei einer Amtsnachfolge, und wird neuerdings auch zentral bei der Bundesnotarkammer elektronisch signiert, also fälschungssicher, gespeichert. Der originär vereinbarte Inhalt kann also noch nach Jahrzehnten eingesehen werden und ggf. seine Übereinstimmung mit Kopien, die sich im Umlauf befinden, überprüft werden.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
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