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Der Eigentumserwerb
Der endgültige Eigentumserwerb, der für den Käufer natürlich langfristig z.B. zum Weiterverkauf
oder zum Vererben wichtig ist, vollzieht sich schließlich mit der Eintragung als
Eigentümer im Grundbuch.
Diese veranlassen Notare jedoch normalerweise erst, wenn auch der Verkäufer sein Geld
hat: Der Käufer zahlt also erst, wenn er durch die vorläufige Reservierung im
Grundbuch geschützt ist; Eigentümer wird er erst mit der Grundbucheintragung, nachdem Notare
von der erfolgreichen Kaufpreiszahlung ausgehen dürfen (schriftliche Eingangsbestätigung des
Verkäufers und - auch wegen Geldwäsche-Vorschriften - entsprechende Bankbestätigungen über unbare Zahlungen).
Ein spezielles Notaranderkonto, auf das Notare den Kaufpreis in Verwahrung nehmen und
von dort an den Verkäufer weiterleiten könnten, ist übrigens nur in seltenen Fällen
notwendig und auch nur dann zulässig. In aller Regel liegt ein Notaranderkonto nicht zuletzt wegen der zusätzlichen
Notargebühren, die Notare für die Führung eines solchen Kontos zusätzlich erheben müssten, auch nicht in Ihrem
Interesse.
Der zeitliche Ablauf eines üblichen Immobilienkaufs lässt sich in folgendem Schaubild zusammenfassen:
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