Der Immobilienkauf |
Seite 12 von 12 Finanzierung Meist verfügt der Käufer nicht über das nötige Eigenkapital, um den Kaufpreis komplett bezahlen zu können. Um eine Finanzierung bei der Bank sollte er sich dann frühzeitig kümmern. Eine verbindliche Zusage machen die Kreditinstitute allerdings leider meist erst nach Vorlage und Prüfung des unterschriebenen Vertrages. Als Sicherheit verlangen Banken eine Grundschuld. Dies kann man sich wie ein Pfandrecht vorstellen. Solange das Darlehen zurückgezahlt wird, passiert nichts. Kommt es jedoch zur Krise, kann die Bank sicher und schnell von dem Pfandrecht Gebrauch machen, die Immobilie versteigern lassen und den ihr zustehenden Teil des Erlöses einbehalten. Auch eine solche Grundschuld kommt zustande nur mit Eintragung im Grundbuch und sollte deshalb rechtzeitig vor dem Zahlungstermin (!) in Rücksprache mit der Bank beim Notar in Auftrag gegeben und beurkundet werden. Damit der Käufer dies schon zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung, also bevor er überhaupt als Eigentümer eingetragen wird, veranlassen kann, sehen notarielle Vertragsentwürfe eine juristisch außerordentlich komplizierte und deshalb leider nur schwer verständliche Regelung vor, die so genannte Belastungsvollmacht. Von deren Formulierung sollte man sich nicht schrecken lassen. Auch wenn es auf jedes einzelne Wort dieser Vollmacht juristisch im Einzelfall ankommen kann, ist es für beide Vertragsseiten letztlich doch ein weitgehend harmloser Standardvorgang. Übrigens soll der Käufer nach den üblichen Bankformularen meist auch die persönliche Haftung übernehmen, und zwar mit einer so genannten Zwangsvollstreckungsunterwerfung, so dass die Bank im Falle der Krise genauso schnell wie auf die Immobilie auch auf andere Vermögenswerte zugreifen kann (z.B. durch Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung). |
© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz www.britz-sb.de |