Der Verein

Formulare

Um ortsansässigen Vereine bei der Anmeldung zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebene Unterschriftsbeglaubigung hinaus zu unterstützen und ihnen die Vorbereitung der erforderlichen Antragsschreiben für das Vereinsregister möglichst unbürokratisch zu erleichtern, habe ich in meiner aktiven Zeit die nachfolgend verlinkten Formulare entworfen, deren Verwendung ich weiterhin auch als Notar a.D. gerne erlaube. Eine Haftung kann ich bei einer solchen fremden Verwendung verständlicherweise nicht übernehmen.

Formulare für Anmeldungen zum Vereinsregister

Gründung / Erstanmeldung Änderung bei Vorstandsmitgliedern
und/oder der Satzung
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Anmeldung der Liquidation Antrag auf Löschung
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Diese Formulare können Sie als .pdf-Datei downloaden (bitte auf das entsprechende Bild klicken, Datei speichern und öffnen) und mit dem Computer, Smartphone, Tablet etc. ausfüllen, bevor Sie es ausdrucken. Ihrem PDF-Reader wird dabei vorgegeben, welche Pflichtfelder ausgefüllt werden müssen, um mit dem Ausdruck eine vollständige und formell ausreichende Anmeldung sicherzustellen. Auch werden mit dem Mauszeiger Infofelder eingeblendet.

Gelegentlich werden Probleme gemeldet, man könne das Formular nicht ausfüllen. Das scheint an den persönlichen Einstellungen des jeweiligen Internetbrowsers zu liegen. Wählen Sie in diesem Fall bitte nach dem Anklicken des Bildes nicht "Öffnen", sondern "Speichern" der Datei (z.B. auf dem Desktop). Danach klicken Sie bitte an dem ausgewählten Speicherort auf die von Ihnen gespeicherte Datei. Diese wird jetzt nicht mehr mit dem Internetbrowser, sondern mit Ihrem PDF-Reader geöffnet, mit dem Sie in jedem Fall auch Formulare ausfüllen können sollten.

Selbstverständlich können Sie jedes Formular auch „blanko“ ausdrucken und von Hand oder mit der guten alten Schreibmaschine ausfüllen.

Für die Beglaubigung der Unterschrift können Sie danach einen Termin bei Ihrem Notar oder Ihrer Notarin vor Ort vereinbaren. Ob das betreffende Formular bereits vor dem Termin unterschrieben wurde oder ob die Unterschrift erst dort erfolgt, spielt keine Rolle. Jedenfalls muss jede Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich vorbeikommen und bestätigen, dass es sich um ihre eigene Unterschrift handelt. Dabei müssen Sie dem Notar einen „amtlichen Lichtbildausweis“, also insb. Personalausweis oder Reisepass, vorlegen. Mit dieser Echtheitskontrolle Ihrer Unterschrift wird der Zweck der Beglaubigung (siehe unter "Form und Zuständigkeit für Anmeldungen") gewahrt.

Nach der Beglaubigung können Sie entweder das unterschriebene und beglaubigte Formular selbst mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (insbesondere Satzungen und Protokolle von Mitgliederversammlungen) beim Amtsgericht einreichen; dann schonen Sie mit der Verwendung des Formulars sogar noch etwas die Vereinskasse. Oder das Notariat übernimmt auch das Weiterleiten des Antrags zum Amtsgericht für Sie, wofür allerdings kraft Gesetzes eine zusätzliche Vollzugsgebühr zu erheben ist.

Beim Amtsgericht erfolgt abschließend die Prüfung der mit dem Antrag eingereichten weiteren Unterlagen.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
www.britz-sb.de