Vererben oder Verschenken?

Das Finanzamt

Für Geschenke fällt grundsätzlich dieselbe (Schenkung-)Steuer an wie für eine Erbschaft (Erbschaftsteuer). Die Steuerklassen und Freibeträge habe ich im Bereich Erbrecht der Infothek dargestellt.

Erstaunlicherweise kann das Verschenken dennoch günstiger sein als das Vererben erst nach dem Tod. Einerseits führen z.B. Ausgleichszahlungen zu einer Minderung des Schenkwerts. Auch Wohnrecht und Nießbrauch können Steuererleichterungen bringen. Weiterhin können Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Wer also mehr hat, als er noch zum Leben braucht, und mehr, als seine künftigen Erben steuerfrei bekommen können, sollte frühzeitig mit Schenkungen anfangen, um möglichst mehrfach die Zehnjahresfristen auszunutzen.

Schließlich: Was heute geschenkt und nach den heutigen Steuervorschriften bewertet ist, kann grundsätzlich von künftigen Gesetzesänderungen nicht mehr betroffen sein. Außerdem Vorsicht: Unter Umständen treten unerwartete Steuerfolgen bei der Einkommensteuer ein (z.B. private Veräußerungsgewinne, Entnahmegewinne, Verlust von Abschreibungsmöglichkeiten, Aufdeckung von Buchwerten etc.). Deshalb empfiehlt sich regelmäßig, den Steuerberater in die Planung einzubeziehen.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
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