Vererben oder Verschenken?

Alternative Wohnungseigentum

Wer nicht gleich das gesamte Haus überschreiben und sich mit einem Wohnrecht begnügen will, könnte auch sein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen.

Dadurch entsteht aber zusätzlicher Aufwand, insbesondere für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde anhand aktueller Baupläne.

Im übrigen muss man sich darüber im Klaren sein: Es gibt zwar den Vorteil für den Veräußerer, dass er echtes Eigentum an seiner selbst genutzten Wohnung behält, mit allem, was zum Eigentum dazugehört.

Dem steht jedoch der Nachteil gegenüber, dass z. B. durch Verkauf oder Versteigerung einer der Wohnungen vielleicht für immer völlig fremde Parteien Eigentümer im selben Haus werden und Entscheidungen wie der neue Anstrich plötzlich nur noch durch förmliche Eigentümerversammlungen wie bei einem Wohnungshochhaus getroffen werden können.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
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