Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Frage:
Ich möchte keine Vollmacht ausstellen, weil ich niemanden habe, dem ich so sehr vertrauen kann. Wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin, soll das Gericht einen Betreuer bestellen und ihn auch kontrollieren. Kann ich bestimmen, wer Betreuer wird?

Antwort:
Sie können eine Betreuungsverfügung verfassen. Darin können Sie bestimmen, wer zum Betreuer bestellt werden soll und wer auf keinen Fall. Das Gericht ist grundsätzlich an eine solche Betreuungsverfügung gebunden. Sie können auch bestimmen, welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen und ob Sie im Pflegefall zu Hause oder lieber in einem bestimmten Pflegeheim versorgt werden wollen. Eine solche Betreuungsverfügung ist aber nicht sinnvoll, wenn Sie einer Vertrauensperson Vorsorgevollmacht erteilen können.


  © Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz
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