Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung |
Seite 9 von 10 Kosten einer Vorsorgevollmacht: Wie bei allen notariellen Amtshandlungen gibt es hierfür keine Pauschalgebühr. Die Kosten hängen vielmehr vom betroffenen Geschäftswert ab. Bei einer solchen General- und Vorsorgevollmacht ist dies abhängig vom dem derzeit vorhandenen Vermögen. Wer ein Hausanwesen hat, zahlt also für eine solche Vollmacht typischerweise etwas mehr, als ein Mieter ohne nennenswerte Ersparnisse, braucht sie aber auch um so dringlicher für den Fall der Fälle. Die Gebühren für notarielle Vorsorgevollmachten liegen im Bereich durchschnittlicher Vermögenswerte bei etwa 100 € bis 400 € plus MwSt. |
© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz www.britz-sb.de |