|
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung |
Seite 4 von 10
Wen soll ich bevollmächtigen?
Frage:
Ich bin mir noch nicht sicher, wen ich für den Fall der Gebrechlichkeit bevollmächtigen
soll. Was muss ich bei der Auswahl des Bevollmächtigten beachten?
Antwort:
Das wichtigste ist die Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten. Die Vollmacht gibt eine
sehr starke Rechtsposition und ermächtigt zu weit reichenden Entscheidungen.
Jede Vollmacht ist daher eine Vertrauenssache. Sie müssen sich genau überlegen, ob die
ausgewählte Person das Vertrauen auch verdient.
Außerdem sollte der oder die Bevollmächtigte gesundheitlich und von seinen Fähigkeiten her
in der Lage sein, ihre Angelegenheiten zu regeln. In schwierigen Fällen kann es sinnvoll
sein, einen Rechtsanwalt zu bevollmächtigen.
Wichtig ist natürlich auch, dass Sie nur eine Person auswählen sollten, die bereit
ist, diese verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen. Sprechen Sie daher vorher
mit dem Betroffenen.
|
|