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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
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Patientenverfügung

Frage:
Ich möchte unter keinen Umständen, dass mein Sterben unnötig durch Apparate verlängert wird, wenn ohnehin keine Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben mehr für mich besteht. Ich möchte in Ruhe und Würde sterben. Was kann ich dafür tun?

Antwort:
Sie können in einer Patientenverfügung (früher auch Patiententestament genannt) festlegen, mit welcher medizinischen Behandlung Sie einverstanden sind und mit welcher nicht. Mittlerweile hat auch der Gesetzgeber die Verbindlichkeit einer solchen Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Wenn Sie eine klare und eindeutige Patientenverfügung aufstellen, wird man also Ihren Willen respektieren. Notarielle Patientenverfügungen sind in Kombination mit Vorsorgevollmachten üblich, ohne eine solchen Zusammenhang eher selten. Auch die notarielle Unterstützung bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung ersetzt jedenfalls nicht die Beratung durch einen Arzt Ihres Vertrauens, der Sie über die medizinischen Aspekte aufklären kann.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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