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Der Übertragungsvertrag - vorweggenommene Erbfolge -

Jeder, der in seinem Leben ein bisschen was gespart hat, wird sich zwangsläufig irgendwann mit der Frage beschäftigen, was damit nach seinem Tod passieren wird. Diese Frage habe ich im Abschnitt Erbrecht der Infothek behandelt.

Häufig wird aber auch die Frage gestellt, ob man nicht besser schon zu Lebzeiten Teile des Vermögens, vor allem das Hausgrundstück, auf die Kinder (oder auch Enkel, Neffen, Nichten etc.) überschreiben soll. Weil hier meist vorab diejenigen begünstigt werden, die nach dem Tod ohnehin Erben wären, spricht man in der Fachsprache auch von „vorweggenommener Erbfolge“ oder auch, weil das Vermögen noch zu Lebzeiten vertraglich übergeben/übertragen wird, von Übergabe- bzw. Übertragungsvertrag.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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