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Übertragung auch an das Schwiegerkind?

Ob und wie ein Haus auch auf das Schwiegerkind überschrieben werden sollte, ist eine der schwierigsten Fragen des Übertragungsvertrages. Falls es (z. B. wegen eines eigenen finanziellen Engagements des Schwiegerkindes) gewünscht ist, empfiehlt es sich meist, zunächst auf das eigene Kind zu übertragen, das dann im zweiten Schritt eine Hälfte (oder auch eine andere Quote) weiter überschreibt.

Beide Vorgänge können sogar zeitgleich erfolgen, sollten aber in zwei Urkunden getrennt werden, wenn und weil dies auch typischerweise den wahren Vorstellungen aller Beteiligten entspricht. Diese Aufteilung in zwei Urkunden führt jedenfalls in aller Regel zu passenderen Rechtsfolgen, falls es zu einer Scheidung der Erwerber kommt, und stellt meist die schenkungsteuerlich günstigere Gestaltung dar.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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