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Vererben oder Verschenken?
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Vererben oder Verschenken?
Typische Gründe
Der Unterschied: Vererben/Verschenken
Formalien des Übertragungsvertrages
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Pflichtteilsverzicht
Übertragung an Schwiegerkind?
Das Finanzamt
Angst vor dem Sozialamt
Wohnungseigentum als Alternative
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Typische Gründe

Es sind unterschiedlichste Motive, die Mandanten im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge erfahrungsgemäß bewegen: Die einen drückt die Angst vor der hohen Erbschaftsteuer. Andere wollen einen späteren Streit um das Erbe verhindern. Ein Kind möchte selbst schon in das elterliche Hausanwesen investieren (renovieren, anbauen, aufstocken) und soll abgesichert werden. Oder aber das schwarze Schaf in der Familie soll nach Möglichkeit nicht mehr mit „ins Teil gehen“ können, indem das Haus rechtzeitig vorher anderen Kindern überschrieben wird.

In diese Richtung zielt auch der Versuch, mit einer vorweggenommenen Hausübertragung zu verhindern, dass das Sozialamt später auf das Haus zugreift, falls man zum teuren Pflegefall wird. Gelegentlich geht es auch einfach nur darum, dass "es schon mal gemacht ist".

Ob und welche Motive wirklich Anlass zum Handeln geben, muss letztlich in jedem Einzelfall entschieden werden. Da jeder hier seine eigenen Schwerpunkte setzen wird und darf, kann ein Notar hier allenfalls und immerhin Entscheidungshilfe leisten. Deshalb sollte eine solche Übertragung nicht ohne vorherige persönliche Besprechung beim Notar in Angriff genommen werden.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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