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Vererben oder Verschenken?
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Vererben oder Verschenken?
Typische Gründe
Der Unterschied: Vererben/Verschenken
Formalien des Übertragungsvertrages
Herauszahlungen
Weitere Gegenleistungen
Pflichtteilsverzicht
Übertragung an Schwiegerkind?
Das Finanzamt
Angst vor dem Sozialamt
Wohnungseigentum als Alternative
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Der Unterschied: Vererben / Verschenken

Ganz einfach gesprochen: Beim Verschenken wird der Erwerber im Zuge des Vertrages Eigentümer, beim Vererben dagegen bleibt es der bisherige bis zu seinem Tod.

Daraus lässt sich eine erste und die vielleicht wichtigste Entscheidungshilfe ableiten. Vorzeitiges Überschreiben kommt nicht ernstlich in Betracht, wenn man sich eine der folgenden Möglichkeit bis zu seinem Tod erhalten will: sein Haus doch noch an jemand anderes zu verkaufen, zu verschenken oder zu vererben oder es z. B. bei einer Bank zu beleihen.

Oder anders gesagt: Wer für seine Altervorsorge nicht nur im Haus wohnen bleiben, sondern vielleicht auch der Substanz nach noch einmal darauf zurückgreifen (es also insgesamt wieder zu Geld machen) können will, der darf es nicht vorzeitig hergeben!

Ein weiterer banaler, aber doch entscheidender Unterschied ergibt sich daraus, dass eine Erbschaft erst nach dem Tod anfällt. Mit seinem Tod ist der bisherige Eigentümer nicht mehr da. Überschreibt er dagegen vor dem Tod, geht auch sein Leben noch weiter.

Anders als beim Vererben stellt sich also die zusätzliche Frage, ob er z. B. selbst noch im Haus wohnt und wohnen bleiben will oder aber ob er davor geschützt sein will, dass der Erwerber sein vorweggenommenes Erbe schon zu Lebzeiten des Veräußerers weiter verkauft oder durch eigene Schulden unter den Hammer bringt.

In aller Regel erbringt deshalb der Erwerber eines Übertragungsvertrages Gegenleistungen oder Auflagen auch zu Gunsten des bisherigen Eigentümers.



 

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