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Vererben oder Verschenken? |
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Das Finanzamt
Für Geschenke fällt grundsätzlich dieselbe (Schenkung-)Steuer an wie für eine Erbschaft
(Erbschaftsteuer). Die Steuerklassen und Freibeträge habe ich im Bereich Erbrecht der
Infothek dargestellt.
Erstaunlicherweise kann das Verschenken dennoch günstiger sein
als das Vererben erst nach dem Tod. Einerseits führen z.B. Ausgleichszahlungen zu einer
Minderung des Schenkwerts. Auch Wohnrecht und Nießbrauch können Steuererleichterungen bringen.
Weiterhin können Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.
Wer also mehr hat, als er noch zum Leben braucht, und mehr, als seine künftigen Erben
steuerfrei bekommen können, sollte frühzeitig mit Schenkungen anfangen, um möglichst mehrfach
die Zehnjahresfristen auszunutzen.
Schließlich: Was heute geschenkt und nach den heutigen
Steuervorschriften bewertet ist, kann grundsätzlich von künftigen Gesetzesänderungen
nicht mehr betroffen sein. Außerdem Vorsicht: Unter Umständen treten unerwartete
Steuerfolgen bei der Einkommensteuer ein (z.B. private Veräußerungsgewinne, Entnahmegewinne,
Verlust von Abschreibungsmöglichkeiten, Aufdeckung von Buchwerten etc.).
Deshalb empfiehlt sich regelmäßig, den Steuerberater in die Planung einzubeziehen.
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