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Vererben oder Verschenken? |
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Die Formalien des Übertragungsvertrages
Ist die Entscheidung zu Gunsten einer Übertragung gefallen, muss ein Vertrag hierüber
vor dem Notar geschlossen werden. Dies dient dem Schutze der Beteiligten. Die
notarielle Beurkundung sorgt für eine Aufklärung durch den dafür speziell ausgebildeten
juristischen Experten. Sie schützt die Beteiligten wie bei einem Immobilienkauf
auch vor Übereilung.
Niemand läuft Gefahr, auf Herausgabe des Hauses verklagt zu werden, nur weil er es
vor'm Weihnachtsbaum jemandem versprochen hat. Verbindlich wird alles
erst mit der Unterschrift beim Notar.
Schließlich sorgt der Notar auch dafür, dass der Wille der Beteiligten als Vertragstext in
die juristische Fachsprache übersetzt und unter Berücksichtigung der jeweiligen
Besonderheiten wie z. B. behördlicher Genehmigungen auch grundbuchlich vollzogen wird.
Auch Eigentümer wird der Erwerber wie beim Immobilienkauf auf Grundlage des Notarvertrages,
der hierfür die so genannte Auflassung (Einigung über den Eigentumsübergang)
enthält, und mit der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch
(zentral für das Saarland beim Amtsgericht Saarbrücken).
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