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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
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Registrierung der Vollmacht

Frage:
Wie kann man gewährleisten, dass im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalles meine Vorsorgevollmacht gefunden und der Bevollmächtigte benachrichtigt wird?

Antwort:
Seit einiger Zeit wird bei der Bundesnotarkammer in Berlin ein elektronisches Register für Vorsorgeurkunden geführt. In dieses Register können auch Sie Ihre Vorsorgevollmacht eintragen lassen. Im Ernstfall können das Betreuungsgericht und bestimmte Gesundheitseinrichtungen dieses Register einsehen, dabei feststellen, dass eine Vollmacht bestellt wurde, und sich mit der bevollmächtigten Person in Verbindung setzen. Weist die bevollmächtigte Person durch Vorlage ihrer Vollmachtsurkunde nach, dass die Vollmacht noch fortbesteht, wird es zu einer Betreuerbestellung gar nicht erst kommen. Die Registrierung ist deshalb dringend zu empfehlen. Die zusätzlichen Auslagen hierfür beim Vorsorgeregister sind gering.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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