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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
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Umfang der Vollmacht

Frage:
Wie weit reicht die Vorsorgevollmacht bei Entscheidungen über Operationen oder über meine Unterbringung? Kann ich in meiner Vorsorgevollmacht z.B. auch regeln, dass mein Haus nach Möglichkeit nicht verkauft werden soll?

Antwort:
Die Reichweite hängt grundsätzlich vom Wortlaut der erteilten Vollmacht ab. Die Entscheidung bei lebensgefährlichen Behandlungen oder die Einwilligung in eine Freiheitsentziehung (etwa durch Bettgitter oder Medikamente) darf der Bevollmächtigte nur erteilen, wenn dies die Vollmacht ausdrücklich vorsieht. Zudem ist in diesen Fällen unter Umständen eine richterliche Genehmigung erforderlich. Eine Kontrolle ist in existenziellen Fragen also gewährleistet.

Sie können in Ihre Vollmacht auch Anweisungen aufnehmen, wie Ihr Vermögen verwaltet werden soll. Sie müssen nur bedenken, dass diese Regelungen für die Zukunft getroffen werden und Sie nicht vorhersehen können, wie sich die Dinge entwickeln. Allzu detaillierte Regelungen können sich daher später als hinderlich erweisen.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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