|
Seite 7 von 10
Internationales Erbrecht - Auslandsfälle
Fälle mit so genannter Auslandsberührung lösen komplizierte Rechtsfragen aus, weil die
nationalen Rechtsordnungen die Frage ihrer Anwendung und Fragen des Erbrechts selbst sehr
unterschiedlich beantworten. Eine solche Auslandsberührung liegt insbesondere vor bei einer
ausländischen Staatsangehörigkeit (beim Erblasser oder auch bei seinem Ehegatten), bei
Vermögensgegenständen (z.B. Wochenendgrundstück oder Bankdepot) im Ausland
und - was für Sterbefälle seit 2015 von noch größerer Bedeutung ist - vor allem bei einem
Lebensmitelpunkt im Ausland.
|
|