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Internationales Erbrecht - Auslandsfälle

Fälle mit so genannter Auslandsberührung lösen komplizierte Rechtsfragen aus, weil die nationalen Rechtsordnungen die Frage ihrer Anwendung und Fragen des Erbrechts selbst sehr unterschiedlich beantworten. Eine solche Auslandsberührung liegt insbesondere vor bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit (beim Erblasser oder auch bei seinem Ehegatten), bei Vermögensgegenständen (z.B. Wochenendgrundstück oder Bankdepot) im Ausland und - was für Sterbefälle seit 2015 von noch größerer Bedeutung ist - vor allem bei einem Lebensmitelpunkt im Ausland.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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