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Der Zahlungstermin

Häufig möchte der Käufer am liebsten sofort bezahlen, um die Immobilie, vor allem wenn sie ohnehin schon leer steht, übernehmen zu können. Doch wäre diese ungesicherte Zahlung jedenfalls bei nicht ganz geringen Kaufpreisen viel zu gefährlich. Denn der Vertrag könnte auch nach Unterzeichnung noch aus vielfältigen Gründen scheitern.

Wenn in einem solchen Fall das Geld beim Verkäufer nicht mehr vorhanden wäre, also auch nicht mehr zurück gezahlt werden könnte, drohte der Totalverlust.

Was sind aber diese Abwicklungshindernisse, die der Notar vor der Zahlung aus dem Weg räumt?

Liegt das Hausgrundstück z.B. im Sanierungsgebiet, bedarf es einer Genehmigung der Gemeinde, die Notare unter Vorlage einer Vertragskopie einholen werden. Häufig sind noch alte Hypotheken oder Grundschulden eingetragen, deren Löschung wir zum Schutze des Käufers überwachen, vor allem wenn die eingetragenen Banken noch Restschulden beim Verkäufer geltend machen, die nur mit dem Geld aus dem Verkauf bezahlt werden können.

Auch soll der Käufer vor neuen Eintragungen des Verkäufers durch eine so genannte Vormerkung geschützt werden.

Alles dies klären Notare für Sie, womit leider allerdings meist erst nach der Unterzeichnung des Vertragstextes durch alle Beteiligten begonnen werden kann. Erfahrungsgemäß muss man für den Rücklauf aller notwendigen Unterlagen, jedenfalls in normal gelagerten Fällen, mit etwa sechs Wochen rechnen.

Die Fälligkeit des Kaufpreises wird deshalb regelmäßig im Vertrag so geregelt, dass Notare zunächst alle erforderlichen Voraussetzungen verbindlich klären und dies dem Käufer schriftlich bestätigen (so genannte Fälligkeitsmitteilung). Erst wenn der Käufer dieses Schreiben erhalten hat, wird gezahlt.

Um beiderseitig die Zahlung und die Übergabe besser planen zu können, wird ergänzend ein Termin vereinbart, der allerdings immer unter dem Vorbehalt steht, dass auch unsere Fälligkeitsmitteilung und gegebenenfalls die Räumung durch den Verkäufer rechtzeitig erfolgen.



 

© Notar a.D. Professor Dr. Jörg W. Britz - 2002 - 2024
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