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Warum zum Notar?
In Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern hat sich für den Immobilienbereich eine besondere
Form des Rechtsberaters herausgebildet: der Notar.
Was dem Anwalt streng verboten ist, bildet gerade die Besonderheit des Notars:
Notare beraten beide Seiten gleichzeitig und sind deshalb wie Richter
zur strengsten Neutralität verpflichtet. Deshalb dürfen Notare auch nicht
das Vertrauen in ihre Unparteilichkeit gefährden, indem sie z.B. einer Seite
durch Gebührenvereinbarung Freundschaftspreise machen.
Notare helfen beiden Seiten bei der Verhandlung des Vertrages, schützen sie wechselseitig
vor den Gefahren, informieren sie über ihre Rechte und Pflichten und formulieren den Vertragstext
in der juristischen Fachsprache aus. Spätere Unstimmigkeiten werden so vermieden.
Falls es doch einmal zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen sollte, kann der Fall
anhand des vom Experten formulierten Textes entschieden werden.
Bei der so genannten Beurkundung lesen Notare den Vertrag abschließend vor und erläutern ihn dabei
im Einzelnen, vor allem an den Stellen, wo die wissenschaftliche Fachsprache nicht immer
allgemeinverständlich sein kann.
In der Form der untrennbar gesiegelten, öffentlichen Urkunde bleibt das Original dauerhaft
in der notariellen Verwahrung, auch bei einer Amtsnachfolge, und wird neuerdings auch zentral
bei der Bundesnotarkammer elektronisch signiert, also fälschungssicher, gespeichert. Der originär vereinbarte Inhalt
kann also noch nach Jahrzehnten eingesehen werden und ggf. seine Übereinstimmung mit Kopien,
die sich im Umlauf befinden, überprüft werden.
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