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Der Eigentumserwerb

Der endgültige Eigentumserwerb, der für den Käufer natürlich langfristig z.B. zum Weiterverkauf oder zum Vererben wichtig ist, vollzieht sich schließlich mit der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.

Diese veranlassen Notare jedoch normalerweise erst, wenn auch der Verkäufer sein Geld hat: Der Käufer zahlt also erst, wenn er durch die vorläufige Reservierung im Grundbuch geschützt ist; Eigentümer wird er erst mit der Grundbucheintragung, nachdem Notare von der erfolgreichen Kaufpreiszahlung ausgehen dürfen (schriftliche Eingangsbestätigung des Verkäufers und - auch wegen Geldwäsche-Vorschriften - entsprechende Bankbestätigungen über unbare Zahlungen).

Ein spezielles Notaranderkonto, auf das Notare den Kaufpreis in Verwahrung nehmen und von dort an den Verkäufer weiterleiten könnten, ist übrigens nur in seltenen Fällen notwendig und auch nur dann zulässig. In aller Regel liegt ein Notaranderkonto nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Notargebühren, die Notare für die Führung eines solchen Kontos zusätzlich erheben müssten, auch nicht in Ihrem Interesse.

Der zeitliche Ablauf eines üblichen Immobilienkaufs lässt sich in folgendem Schaubild zusammenfassen:
Schaubild

 

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