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Finanzierung
Meist verfügt der Käufer nicht über das nötige Eigenkapital, um den
Kaufpreis komplett bezahlen zu können. Um eine Finanzierung bei der Bank
sollte er sich dann frühzeitig kümmern. Eine verbindliche Zusage machen die Kreditinstitute
allerdings leider meist erst nach Vorlage und Prüfung des unterschriebenen Vertrages.
Als Sicherheit verlangen Banken eine Grundschuld. Dies kann man
sich wie ein Pfandrecht vorstellen. Solange das Darlehen zurückgezahlt wird, passiert nichts.
Kommt es jedoch zur Krise, kann die Bank sicher und schnell von dem Pfandrecht
Gebrauch machen, die Immobilie versteigern lassen und den
ihr zustehenden Teil des Erlöses einbehalten.
Auch eine solche Grundschuld kommt zustande nur mit Eintragung im
Grundbuch und sollte deshalb rechtzeitig vor dem Zahlungstermin (!) in
Rücksprache mit der Bank beim Notar in Auftrag gegeben und beurkundet werden.
Damit der Käufer dies schon zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung, also bevor er überhaupt
als Eigentümer eingetragen wird, veranlassen kann, sehen notarielle Vertragsentwürfe eine
juristisch außerordentlich komplizierte und deshalb leider nur schwer
verständliche Regelung vor, die so genannte Belastungsvollmacht.
Von deren Formulierung sollte man sich nicht schrecken lassen. Auch wenn es auf jedes einzelne Wort
dieser Vollmacht juristisch im Einzelfall ankommen kann, ist es für beide Vertragsseiten
letztlich doch ein weitgehend harmloser Standardvorgang.
Übrigens soll der Käufer nach den üblichen Bankformularen meist auch die persönliche
Haftung übernehmen, und zwar mit einer so genannten
Zwangsvollstreckungsunterwerfung, so dass die Bank im Falle der Krise
genauso schnell wie auf die Immobilie auch auf andere Vermögenswerte zugreifen kann
(z.B. durch Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung).
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